Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge von GLT_EventZ Grunert & Misikowski GbR (im Folgenden „GLT_EventZ“ genannt) und für sämtliche Vereinbarungen zwischen GLT_EventZ und dem Auftraggeber, in denen GLT_EventZ Dienstleistungen erbringt, Produkte liefert oder sonstige Leistungen erbringt.
Alle Angebote von GLT_EventZ sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Angebote stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar und beinhalten keine verbindliche Verpflichtung. Montage- oder Installationsleistungen sind nur dann im Angebot enthalten, wenn dies ausdrücklich schriftlich festgelegt wurde.
Ein Vertrag zwischen GLT_EventZ und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche Angebot von GLT_EventZ annimmt und diese Annahme von GLT_EventZ schriftlich bestätigt wird. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch GLT_EventZ.
Die Preise von GLT_EventZ basieren auf den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Kostenfaktoren. GLT_EventZ behält sich das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die zugrunde liegenden Kostenfaktoren, wie etwa Materialpreise, Lohnkosten oder Steuern, ändern.
Die in den Angeboten genannten Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Eine Überschreitung von Lieferfristen führt weder zu einer Schadensersatzpflicht noch zur Vertragsauflösung, es sei denn, diese wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Mietverträge unterliegen denselben Bedingungen wie Kaufverträge, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietgegenstände nach Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Reklamationen über die gelieferte Ware oder erbrachte Dienstleistungen sind GLT_EventZ innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware oder Durchführung der Dienstleistung schriftlich anzuzeigen.
GLT_EventZ behält sich das Recht vor, Reparatur- und Wartungsaufträge anzunehmen oder abzulehnen. Reparaturkosten werden nur auf Grundlage einer vorhergehenden Kostenschätzung durchgeführt, jedoch ohne Verpflichtung, sich an diese Schätzung zu halten.
Der Transport der gelieferten Waren erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, auch wenn die Lieferung „frei Haus“ vereinbart wurde.
10.1 Planungs- und Beratungsleistungen
GLT_EventZ erbringt alle planerischen und beratenden Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik, auf Basis der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen sowie dem aktuellen Wissensstand. GLT_EventZ übernimmt keine Haftung für Planungsfehler oder unvollständige Planungen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Beratende Funktion
GLT_EventZ agiert bei allen Dienstleistungen als beratendes Unternehmen. Die letztendliche Entscheidung über die Umsetzung und Ausführung der von GLT_EventZ vorgeschlagenen Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. GLT_EventZ übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Entscheidungen des Auftraggebers.
10.3 Haftungsbeschränkung
GLT_EventZ haftet nur für direkte Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausdrücklich ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung von GLT_EventZ auf 50 % des für die betreffende Dienstleistung vereinbarten Honorars beschränkt.
10.4 Keine Haftung bei Änderungen durch den Auftraggeber
GLT_EventZ haftet nicht für Schäden, die durch Änderungen oder Abweichungen entstehen, die der Auftraggeber an den Empfehlungen von GLT_EventZ eigenmächtig vornimmt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über die Haftungsübernahme durch GLT_EventZ vor.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Dienstleistungen von GLT_EventZ zu ergreifen und die damit verbundenen Kosten zu tragen.
11.2 Der Auftraggeber ist, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verantwortlich für die Unterbringung und Verpflegung aller von GLT_EventZ entsandten Mitarbeiter. Die Unterbringung hat in Einzelzimmern der 4-Sterne-Kategorie und innerhalb eines Umkreises von 30 Minuten zur Veranstaltungsstätte zu erfolgen. Sollte eine Unterbringung in dieser Kategorie nicht verfügbar sein, ist dies unverzüglich GLT_EventZ mitzuteilen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Das Frühstück ist grundsätzlich im Hotel zur Verfügung zu stellen.
11.3 Anreise und Transfers der Mitarbeiter werden im Regelfall von GLT_EventZ organisiert und dem Auftraggeber zu den Selbstkosten zuzüglich einer pauschalen Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt. Sollte der Auftraggeber die Anreise oder Transfers organisieren, sind bei Flügen unter 4 Stunden Economy Plus und bei Flügen über 4 Stunden Business Class zu buchen. Zudem muss für alle Mitarbeiter ein großes Handgepäckstück und, je nach Aufenthaltsdauer, ein Aufgabegepäckstück gebucht werden.
11.4 Der Auftraggeber stellt GLT_EventZ kostenfrei drei Mahlzeiten pro Tag zur Verfügung. Alternativ kann ein Buyout vereinbart werden, welches jedoch einer schriftlichen Bestätigung durch GLT_EventZ bedarf. Das Frühstück muss im Hotel erfolgen, und bei Schichtbetrieb müssen die Mahlzeiten zu gestaffelten Zeiten bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, während der Produktionszeiten kostenfrei Wasser, Softdrinks, Tee und Kaffee bereitzustellen.
11.5 Der Auftraggeber stellt GLT_EventZ kostenfrei alle erforderlichen Arbeitsmittel und Arbeitsmaschinen zur Verfügung. Darüber hinaus ist ein klimatisierter Büroarbeitsplatz in Form eines Bürocontainers oder eines festen Gebäudes in unmittelbarer Nähe zum Bauwerk zu stellen. Dieser Container muss mit Internetzugang, Stromanschluss sowie Büromöbeln nach vorheriger Absprache ausgestattet sein. Für je zwei Mitarbeiter von GLT_EventZ ist ein separater Container bereitzustellen. Die Positionierung des Containers bei Betreuung mehrerer Bauwerke muss in Absprache mit GLT_EventZ erfolgen.
11.6 Sollte der Auftraggeber einen oder mehrere der genannten Punkte nicht einhalten, behält sich GLT_EventZ das Recht vor, die entstandenen Mehrkosten inklusive einer Verwaltungspauschale in Rechnung zu stellen.
Alle Dokumente, CAD-Zeichnungen, Reports und sonstigen Dateien, die im Rahmen der Dienstleistungen von GLT_EventZ erstellt werden, unterliegen folgenden Bedingungen:
12.1 Diese Dateien bleiben das geistige Eigentum von GLT_EventZ.
12.2 Die Verwendung ist ausschließlich auf das beauftragte Projekt beschränkt und alle erstellten Dateien sind nach Abschluss des Projekts zu löschen.
12.3 Die Weitergabe dieser Dateien an Dritte bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch GLT_EventZ.
12.4 Diese Dateien sind nur für den geplanten Standort und das festgelegte Datum der Ausführung bestimmt. Eine Wiederverwendung oder Nutzung an anderen Orten oder zu anderen Zeiten ist nur nach vorheriger Revision und ausdrücklicher Genehmigung durch GLT_EventZ zulässig.
Im Rahmen der Tätigkeiten von GLT_EventZ kann es notwendig sein, dass Arbeitsmaschinen auf dem Produktionsgelände oder im Werksgelände durch Mitarbeiter oder Subunternehmer von GLT_EventZ bewegt werden müssen. Mit der Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt der Auftraggeber einen pauschalen Fahrauftrag für alle Arbeitsmaschinen, die im Rahmen der Dienstleistung von GLT_EventZ eingesetzt werden. GLT_EventZ verpflichtet sich, auf Anfrage entsprechende Qualifikationsnachweise für ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer vorzulegen, die die erforderlichen Fahrqualifikationen besitzen.
Es werden keine anderweitigen Vertragsbedingungen anerkannt, es sei denn, diese wurden ausdrücklich schriftlich von GLT_EventZ akzeptiert. Vertragsbedingungen, die nicht schriftlich von GLT_EventZ genehmigt wurden, haben keine Gültigkeit und können die getroffenen Vereinbarungen nicht beeinflussen.
Im Falle höherer Gewalt ist GLT_EventZ berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Höhere Gewalt umfasst alle Umstände, die eine Vertragserfüllung für GLT_EventZ unzumutbar machen, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Krieg, Streiks oder behördliche Anordnungen.
Zahlungen sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB fällig. Zusätzlich trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten, die durch Mahnverfahren oder rechtliche Schritte zur Eintreibung der Zahlung entstehen.
GLT_EventZ verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Die aktuelle Datenschutzerklärung von GLT_EventZ ist auf der Website von GLT_EventZ einsehbar.
Nach Unterzeichnung des Vertrages ist eine Stornierung nur unter folgenden Bedingungen möglich:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder dem zugrundeliegenden Vertrag ist Memmingen. Vor der Anrufung eines Gerichts verpflichten sich die Vertragsparteien, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.
GLT_EventZ behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen treten mit ihrer Mitteilung an den Auftraggeber in Kraft und gelten für alle nach dem Änderungsdatum abgeschlossenen Verträge.
Diese Vereinbarung wurde in mehreren Sprachfassungen erstellt. Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen den verschiedenen Sprachversionen ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung verbindlich. Die deutsche Version dieses Vertrages ist maßgebend für die Auslegung und Anwendung der Vertragsbestimmungen.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.